Statuten ab 2023
Art. 1 Konstitution
Unter dem Namen SegelKlub Ennetbürgen, kurz SKE, wurde am 31.März 2000 auf Initiative von Nidwaldner Segelfreunden und auf unbestimmte Dauer ein politisch und konfessionell neutraler Verein gegründet.
Vereinssitz ist in der Gemeinde 6373 Ennetbürgen, unabhängig von der Postadresse des Wassersport Zentrums Nidwalden im Gemeindegebiet von 6374 Buochs.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Art. 2 Zweck
Im Sinne einer wertvollen Freizeitbeschäftigung und mit Respekt vor der Natur fördert der SKE den Wassersport, insbesondere den Segelsport mit besonderen Fokus auf Jugendliche.
Ausserdem stehen die Pflege der sportlichen Kameradschaft, gegenseitige Hilfeleistung, die Wahrung gemeinsamer Interessen, namentlich gegenüber Behörden, Verbänden und sonstigen Institutionen, sowie die Erhaltung des Vierwaldstättersees als Erholungsgebiet und Segelrevier im Vordergrund.
Der SKE organisiert die Möglichkeit zu Segeln und zugehörige Aktivitäten auf dem Wasser
und an Land für Jugendliche im J+S Alter und für Erwachsene.
Art. 3 Rechtsstellung
Der SKE ist eine juristische Person im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Soweit in diesen Statuten nichts anderes geregelt ist gelten die entsprechenden dispositiven Normen des ZGB.
Der SKE ist eigenständig und führt kein nach kaufmännischen Grundsätzen geführtes Gewerbe und er verfolgt keine gewinnorientierten Ziele.
Der SKE strebt die Gemeinnützigkeit an.
Art. 4 Mitgliederkategorien mit Rechten und Pflichten
Der SKE kennt folgende Mitglieder Kategorien:
- Junioren (Jun) bis 18 Jahre, die sich aktiv im Segelsport betätigen.
Auf die Bedürfnisse der Junioren ist die Vereinsaktivität in besonderer Weise ausgerichtet. Junioren haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie Aktive Mitglieder, teilweise dem jugendlichen Alter angepasst. - Aktive ab 18 Jahre, registriert als Aktiv Einzel- (AKE) oder Aktiv Paar (AKP) Mitglieder erfüllen mindestens eines der folgenden Kriterien:
- Beabsichtigen mehrfach pro Saison ein Klub Boot des SKE zu nutzen, d.h. eine Jolle, eines der Kielboote1 oder ein motorisiertes Schlauchboot2
- Möchten einen Trockenplatz beim SKE mieten
- Nehmen an Regatten3 teil oder beabsichtigen dies zu tun
- Wollen über ihre SKE Mitgliedschaft auch Swiss Sailing Mitglied sein
Entsprechend haben Aktiv Mitglieder und im Alter angepasst auch Junioren folgende Rechte und Pflichten:
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- Verpflichtung SKE Eigentum sorgfältig zu verwenden und im Fall von Schäden, unabhängig vom Verschulden, diese beim Chef Unterhalt- und Infrastruktur zu melden, vorzugsweise schriftlich, z.B. per Email oder WhatsApp.
- Mithilfe bei Bootspflege, Ein- und Auswintern und WSZ Unterhaltstagen, möglichst freiwillig. Bei Bedarf kann es zu einem Aufgebot zum Helfereinsatz kommen, siehe Art. 9 Mitgliederverwaltung.
- Möglichkeit einen Schlüssel für WSZ und Trockenplatz zu beziehen (ab 16 Jahren) mit Schlüsseldepot gemäss Tarifliste.
- Stimmrecht an der GV nach Möglichkeit wahrzunehmen, ansonsten sich zur GV abzumelden, damit einmal pro Jahr die Erreichbarkeit bestätigt wird.
- Passiv Mitglieder, registriert als Passiv Einzel- oder Passiv Paar Mitglieder, unterstützen den SKE mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag und bei Eintritt ab 2013 durch den Einmalbeitrag.
Für alle Passiv Mitglieder gilt:- Kein Stimmrecht an der GV, keine Swiss Sailing Mitgliedschaft, keine Möglichkeit einen Trockenplatz zu mieten und keinen Schlüssel zum WSZ
- Information über alle Vereinsaktivitäten (SKE News) und mögliche Teilnahme an Vereinsaktivitäten an Land wie Vorträgen und dem Cruising Day.
In der Kategorie der Passiv Mitglieder wird unterschieden nach:
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- Passiv ruhendes Mitglied (PR_) als Einzel- oder Paar Mitglied
- Passiv Plausch Mitglieder (PP_) als Einzel- oder Paar Mitglied
Unterschiede zwischen Passiv ruhenden und Passiv Plausch Mitgliedern:
-
- Passiv ruhende Mitglieder (PR_) wollen die informelle Beziehung zum SKE erhalten und auch die Möglichkeit wieder Aktiv Mitglied zu werden ohne erneuten Einmalbeitrag. Die passiv ruhende Mitgliedschaft ist für absehbare, ein- oder mehrjährige Abwesenheit gedacht, z.B. Auslandseinsatz.
- Passiv Plausch Mitglieder (PP_) prüfen die Nachhaltigkeit von ihrem Interesse und Engagement fürs Segeln und den SKE oder wollen ihre Mitgliedschaft auf ein Minimum reduzieren. Für den niedrigeren Mitgliedsbeitrag als Aktive Mitglieder aber höheren Mitgliedsbeitrag als Passiv ruhende Mitglieder haben sie folgende zusätzlichen Rechte und Pflichten:
- Maximal 3-mal pro Saison ein Klub Boot des SKE inkl. der obligatorischen Einweisung zu nutzen. Die Einschränkung auf 3 Nutzungen gilt für Einzelund Paarmitglieder. Mehr erfordert Aktiv Mitgliedschaft.
- Plausch Mitglieder können zu einem Helfereinsatz aufgeboten werden, ähnlich, aber in 2.Priorität wie Aktiv Mitglieder.
Ausserdem gibt es noch folgende Kategorien:
- Gönner und Sponsoren unterstützen den Verein regelmässig mit Geldbeträgen oder Sachspenden, werden auf Wunsch über alle Vereinsaktivitäten (SKE News) informiert und sind ansonsten den Passiv ruhenden Mitgliedern gleichgestellt. Wenn Gönner oder Sponsoren zu Aktiv- oder Passiv Mitgliedern mutieren wollen ist der Einmalbeitrag fällig. Gönner und Sponsoren können natürliche oder juristische Personen sein.
- Sponsoren verbinden ihre Unterstützung mit Werbemöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Verein => Vereins Sponsoren oder einzelnen Anlässen => Event Sponsoren. Dazu werden mit den Sponsoren schriftliche Vereinbarungen getroffen.
- Ehrenmitglieder wurden vom Vorstand der Generalversammlung vorgeschlagen und an einer GV bestätigt, nachdem sie sich in herausragender Weise für den SKE verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder sind auf Lebensdauer beitragsfrei und dürfen wählen, ob für sie eine Swiss Sailing Mitgliedschaft auf Kosten des SKE geführt wird.
Junioren und Aktiv Mitglieder, sowie Ehrenmitglieder haben gleichwertiges Stimmrecht, Paarmitgliedschaften haben 2 Stimmen.
Junioren, die im laufenden Vereinsjahr 18 Jahre alt werden, zahlen nochmal den Juniorenbeitrag.
Art. 5 Aufnahme
Eine Mitgliedschaft im SKE kann ausschliesslich über das Kontaktformular «Mitgliedschaftsantrag» von der SKE Homepage angefragt werden. Für die Kategorie Junior ist eine Bestätigung durch mindestens einen Elternteil erforderlich.
- Beantragte Junior Mitgliedschaft wird nach einem Orientierungsgespräch mit einem der Junioren Obleute oder dem Präsidenten und nach Einzahlung des Jahresmitgliedsbeitrags bestätigt und an der nächsten GV offiziell begrüsst.
- Beantragte Aktive oder Passive Mitgliedschaften werden nach einem Orientierungsgespräch mit einem Vorstandsmitglied und nach Einzahlung des Jahresmitgliedsbeitrags vorläufig aufgenommen und an der nächsten GV offiziell begrüsst.
Swiss Sailing: Neue Junioren und neue Aktive Mitglieder werden im nächst folgenden Januar bei Swiss Sailing gemeldet und erhalten 2-3 Monate später ihren Swiss Sailing Ausweis. Neue Aktive Mitglieder, die sofort in der laufenden Saison eine Nachmeldung bei Swiss Sailing wünschen können dies bei Übernahme der Mehrkosten seitens Swiss Sailing beantragen.
Einmalbeitrag: Neue Aktive und Passive Mitglieder im SKE (und im WSZ Partnerklub KCNW) zahlen den Einmalbeitrag gemäss Tarifliste nach der nächst folgenden General Versammlung als symbolischen Einkauf in die von beiden Klubs erschaffene Infrastruktur. Dieser Einmalbeitrag wird den Einnahmen des WSZ zugewiesen und bei Austritt nicht zurück erstattet.
Aktiv Paar Mitglieder (AKP) zahlen den Einmalbeitrag nur einmal.
Die Aufnahme erfolgt auf unbestimmte Dauer.
Art. 6 Austritt
Der Austritt aus dem Klub kann nur auf Ende des Vereinsjahres erfolgen. Es erfordert eine schriftliche Mitteilung zuhanden des Präsidenten. Bei Ausschluss eines Mitglieds oder bei Austritt während dem Jahr bleibt der volle Jahresbeitrag geschuldet.
In Fällen, in denen gravierend gegen die Interessen des SKE verstossen wird kann der Vorstand Mitglieder vom Verein ausschliessen. Ein gravierender Verstoss gegen die Interessen des SKE kann z.B. vorliegen, wenn der Mitgliedsbeitrag nach Rechnungsstellung und zweifacher Erinnerung nicht gezahlt wird.
Art. 7 Versicherungsschutz
Seitens des SKE besteht kein Versicherungsschutz für Mitglieder, Helfer, Besucher etc. Die genannten Personengruppen sind auf eigenes Risiko Nutzniesser der Angebote des SKE und sie, bzw. bei Junioren ihre gesetzlichen Vertreter sind für den entsprechenden Versicherungsschutz verantwortlich.
Weder dem SKE noch einem seiner Organe kann Haftpflicht überbunden werden.
Art. 8 Mitgliederverwaltung, Kommunikation und Helferstatus
Alle Mitglieder stimmen zu, dass sie in einem Mitgliederverzeichnis registriert sind, das in einem internen und nur mit Passwort zugänglichen Bereich allen anderen Mitgliedern zugänglich gemacht wird. Der Zweck von diesem Verzeichnis ist die mögliche Kontaktaufnahme
unter einzelnen Mitgliedern gemäss Art. 2. Das Verzeichnis enthält folgende Daten:
- Vor- und Nachname, Postadresse, Eintrittsjahr in den SKE und «Helferstatus»
- Telefon Nr. und Email Adresse, jeweils max. 2, besonders bei Junioren ein Elternteil
- Schlüssel Nr. zum WSZ, sofern vergeben, zur Identifikation gefundener Schlüssel
Sowohl der Vorstand wie auch jedes einzelne Mitglied sind aufgefordert missbräuchliche Verwendung der Daten aus der Mitgliederliste zu verhindern. Ein Verstoss kann vom Vorstand als «gravierend gegen die Interessen des SKE» beurteilt werden und Konsequenzen gemäss Art. 6 haben.
Der Vorstand lehnt die Haftung für missbräuchliche Verwendung durch einzelne Mitglieder oder unzureichenden Zugangsschutz von Unberechtigten ab.
Die offizielle Kommunikation im SKE erfolgt per Email, wobei die Mitglieder des Vorstands gehalten sind ihre funktionale Email Adresse gemäss Homepage zu verwenden.
Es ist Verantwortung der Mitglieder ggf. aktivierte SPAM Filter für die funktionalen Email Adressen frei zu schalten
Der Helferstatus zeigt an, ob im aktuellen oder im vorangegangenen Jahr ein nicht näher spezifizierter Helfereinsatz für den SKE geleistet wurde.
Bei frühzeitigen Aufrufen (> 8 Wochen) für Helferbedarf ist es bei zu wenig Freiwilligen zwei Wochen nach dem Aufruf dem Vorstand erlaubt aus den für den Einsatz geeigneten Mitgliedern, deren Helferstatus keine Aktivität im aktuellen und vorangegangenen Jahr ausweist, zusätzlich benötigten Helfer auszulosen und zur Mithilfe aufzubieten.
Wenn ein zur Mithilfe aufgebotenes Mitglied diese Aufforderung ablehnt, hat es 2 Wochen Zeit ein anderes geeignetes Mitglied für die angefragte Mithilfe zu motivieren.
- Sollte diese Frist erfolglos verstreichen ist es wieder Aufgabe des Vorstands ein anderes geeignetes Mitglied zu finden.
- Das Mitglied, das eine Aufforderung abgelehnt und keinen Ersatz bringen konnte, ist zu einem Helferbeitrag gemäss Tarifliste verpflichtet, der bewusst relativ hoch angesetzt wurde.
Art. 9 General Versammlung (GV)
Die General Versammlung (GV) ist das oberste Organ des SKE.
Sie tritt mindestens einmal jährlich in den ersten 4 Monaten des Geschäftsjahres zusammen.
Der Vorstand oder 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder können eine ausserordentliche GV verlangen.
Der Vorstand verschickt die Einladung zur GV mit Traktandenliste mindestens 2 Wochen vor dem Termin der GV. Anträge zur Traktandenliste müssen beim Vorstand bis 1 Woche vor der GV gestellt werden.
Die GV behandelt alle gesetzlich und statutarisch vorgegebenen Traktanden sowie die Traktanden gemäss Einladung. Zu den Aufgaben der GV gehören insbesondere:
- Beschluss über die Abnahme der Jahresrechnung
- Beschluss über das neue Budget
- Entlastung des bisherigen und Wahl des zukünftigen Vorstands
- Anpassung von Statuten und Reglementen
Über nicht traktandierte Themen ist eine Beschlussfassung nur möglich, wenn die GV dies gestattet. Der Vorstand hat dazu ein Vetorecht.
Die GV hat die Aufsicht über die Tätigkeit der anderen Organe. Sie kann diese per Beschluss jederzeit schadlos abberufen.
Stimmberechtigt sind alle Junioren, Aktiv und Ehren Mitglieder sowie die Mitglieder des Vorstands. Alle Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.
Nur bei Statutenänderungen (ohne Anhänge) sind 2/3 Mehrheiten erforderlich.
Besondere Regelungen für die Auflösung des SKE bleiben vorbehalten.
Art. 11 Vorstand
Der Vorstand besteht mindestens aus folgenden Mitgliedern, die selbst Klub Mitglieder sein müssen:
- Präsident
- Kassier
- Mitglieder Administration
- Unterhalt und Infrastruktur
- Junioren Obmann / -frau
- Vizepräsident im Doppelamt
- Aktuar, möglich im Doppelamt
Der Vorstand besorgt die Geschäfte des SKE und vertritt diesen nach aussen.
Der Vorstand kann ergänzt werden durch Beisitzer nach Vorschlag des bisherigen Vorstands.
Der Vorstand kann Aufgaben an Mitglieder delegieren, die dadurch zu Delegierten des Vorstands werden.
Zur Erreichbarkeit des Vorstands siehe Homepage.
Alle Mitglieder des Vorstands werden auf 2 Jahre gewählt, ein Teil des Vorstands mit einem Versatz von 1 Jahr. Wiederwahl ist zulässig, nachgewählte Vorstandsmitglieder beenden die Wahlperiode des Vorgängers.
Die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus, sind jedoch (Art. 13) von den Jahresmitgliedsbeiträgen befreit.
Unterschriftenregelung:
- Verträge zu zweien, davon einer der Präsident oder der Kassier
- Für den Verkehr mit Banken hat der Kassier Einzelunterschrift, mindestens ein anderes Vorstandsmitglied uneingeschränkte Einsicht (ebanking) in alle Transaktionen.
Über alle Vorstandssitzungen ist ein Protokoll zu führen.
Die Rechte und Pflichten des Vorstands sind in einem Reglement als Anhang der Statuten zu dokumentieren.
Art. 12 Kontrollstelle - unverändert
Die Kontrollstelle besorgt die jährliche Rechnungsrevision. Sie berichtet darüber zuhanden der GV und gibt eine Empfehlung bezüglich der Entlastung des Vorstands.
Die Kontrollstelle besteht aus 2 Personen und wird von der GV auf 2 jahre gewählt.
Wiederwahl ist zulässig . Die Personen der Kontrollstelle müssen nicht Mitglied des SKE sein.
Art. 13 Einnahmen und Ausgaben
Die Einnahmen des SKE setzen sich zusammen aus:
- Jahresbeiträgen der Aktiv-, Passiv- und Junioren Mitglieder
- Gönner- und Sponsoring Beiträgen
- Erträge aus Veranstaltungen wie Segellager, Regatten, Veranstaltungen
- Beiträge von öffentlichen Institutionen wie J+S, Sport-Toto
Die Höhe der Jahresbeiträge werden von der GV festgelegt und als Tarifliste auf der SKE Homepage veröffentlicht.
Die erwarteten Einnahmen und Ausgaben des Vereins müssen budgetiert und darüber an der GV abgestimmt werden.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die Erfüllung der Vereinsaufgaben und im Rahmen des Reglements eingesetzt werden.
Die Einnahmen sollen in angemessenen Mass für die verschiedenen Interessensgruppen im SKE aufgeteilt werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, über Vereinskapital, zweckgebunden im Interesse des SKE bis zur Höhe von 5'000.- CHF zu verfügen, ohne dass der Betrag vorgängig an der Vereinsversammlung bewilligt wurde.
Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen oder Teile davon.
Art 14 Haftung
Für Verbindlichkeiten des SKE haftet alleine sein Vermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder sowie der Organe ist ausgeschlossen.
Eine Nachschusspflicht der Mitglieder oder der Organe ist ausgeschlossen.
Art 15 Statutenrevision
Eine Revision der Statuten kann nur von der General Versammlung (GV, siehe Art. 9) beschlossen werden.
Statutenänderungen bedürfen der Zustimmung von 2/3 der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder.
Für Änderungen in den Anhängen der Statuten, insbesondere die Tarifliste genügt das einfache Mehr.
Art 16 Auflösung
Durch Beschluss der General Versammlung (GV, siehe Art. 9) kann der SKE aufgelöst werden.
Die GV, zu der ordnungsgemäss eingeladen wurde, ist beschlussfähig zur Auflösung des Vereins.
Die Auflösung muss mit 2/3 Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder erfolgen.
Bei Auflösung geht ein allfällig überschüssiges Vermögen an einen neu zu gründenden Klub oder an einen mit ähnlichem Zweck bestehenden Klub in Nidwalden oder aber an eine gemeinnützige Stiftung .
Die Vereinsversammlung, welche die Auflösung beschliesst legt auch das Vorgehen bezüglich des restlichen Vereinsvermögens fest.
Art 17 Inkrafttreten
Die Statuten treten nach grundsätzlicher Annahme durch die GV vom 1.4.2022 mit Auftrag für anzupassende Formulierungen ab dem Vereinsjahr 2023 in Kraft.
Da nur eine Minderheit der stimmberechtigten Mitglieder an den jährlichen GVs teilnimmt werden die final überarbeiteten Statuten vor Ablauf des Vereinsjahres 2022 allen Mitgliedern zur Kenntnis gebracht um rechtzeitige Mutationen in den Mitgliederkategorien zu ermöglichen.
- Art. 4 Mitgliederkategorien, der gelebten Praxis im SKE angepasst, um konkrete Rechte und Pflichten ergänzt und hinsichtlich passiver Mitglieder differenziert nach «Passiv ruhend» und «Passiv Plausch»
- Art. 5 Aufnahme neuer Mitglieder präzisiert und hinsichtlich Swiss Sailing und Einmalbeitrag zugunsten des WSZ ergänzt.
- Art. 9 Mitgliederverwaltung, Kommunikation und Helferstatus anstelle «Struktur» mit Aussagen zum Mitgliederverzeichnis, zur Kommunikation per Email und Einführung des Helferstatus mit der Möglichkeit für den Vorstand bei zu wenig freiwilligen Helfern zu einem Helfereinsatz aufzubieten.
- Art. 11 Vorstand, der gelebten Praxis im SKE angepasst mit den für geordneten Betrieb unbedingt notwendigen Vorstandsfunktionen für Mitglieder Administration, Unterhalt und Infrastruktur und Junioren Betreuung, sowie der Anpassung der Funktion Aktuar, möglich im Doppelamt.
- Anhang I - entfällt, durch Art. 4 hinreichend abgedeckt
- Anhang II - Überarbeitung, wenn der SKE die vakante Position Aktuar/in wieder besetzt hat
- Anhang III - Tarifliste, die aus praktischen Gründen nicht mehr als Anhang der Statuten geführt wird sondern ausschliesslich auf der Homepage des SKE veröffentlicht ist.
Bankdaten für alle o.g. Zahlungen:
Nidwaldner Kantonalbank, 6370 Stans
Lautend auf: Segelklub Ennetbürgen
IBAN Nr.: CH29 0077 9014 0515 1600 6